Voraussetzung für den Bezug einer Wohnung ist die Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Es müssen mindestens 4 Geschäftsanteile erworben werden. Bei öffentlich geförderten Wohnungen ist ein „Wohnberechtigungsschein“ vorzulegen.
Zurzeit ist die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum in Augsburg sehr hoch, weshalb auch das Wohnungsangebot der Siedlungsgenossenschaft Firnhaberau begrenzt ist. Gerne können Sie sich mit einer Bewerbung für eine Wohnung vormerken lassen.