Um eine Wohnung der Siedlungsgenossenschaft zu beziehen muss man Mitglied werden.
Das bedeutet: es müssen Geschäftsanteile der Siedlungsgenossenschaft Augsburg-Firnhaberau eG erworben werden.
Ein Geschäftsanteil kostet 160,- €. Außerdem ist bei der Aufnahme ein Eintrittsgeld von 30,- € zu zahlen.
Einen Wohnberechtigungsschein können Sie beim Wohnungs- und Stiftungsamt der Stadt Augsburg beantragen.
Kontaktmöglichkeiten im Notfall sowie Stördienstnummern finden Sie in unserem Service-Portal
Sie können sich ganz bequem über unsere Homepage auf Wohnungen online bewerben.
Ihre Wohnungsbewerbung wird anschließend von unseren Mitarbeitern bearbeitet.
Wir kontaktieren Sie sobald wir eine passende Wohnung für Sie haben.
Zurzeit ist die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnungsraum in Augsburg sehr hoch, weshalb auch das Wohnungsangebot der Siedlungsgenossenschaft Augsburg Firnhaberau begrenzt ist. Bitte stellen Sie sich deshalb auf längere Wartezeiten ein.
Ihre Bewerbung ist für 12 Monate gültig.
Falls Sie die Bewerbung bei Ablauf nicht telefonisch verlängern wird Sie aus unserer Kartei gelöscht.
Für den Bezug einer genossenschaftlichen Wohnung ist keine Kaution zu entrichten.
Das bedeutet: es müssen Geschäftsanteile der Siedlungsgenossenschaft Augsburg-Firnhaberau eG erworben werden. Die Anzahl der Geschäftsanteile ist abhängig von der Wohnungsgröße (vier bis zehn Anteile).
Ein Geschäftsanteil kostet 160 €. Außerdem ist bei der Aufnahme eine Beitrittsgebühr von 30 € zu zahlen.
Über unser Service-Portal können Sie ganz bequem online einen Reparatur-Auftrag erteilen.
Hier finden Sie auch Stördienstnummern und den allgemeinen Kontakt der Siedlungsgenossenschaft Augsburg-Firnhaberau eG.
Bei Notfällen außerhalb der Geschäftszeiten, sowie an Wochenenden und Feiertagen nutzen Sie bitte folgende Notfall-Rufnummer: 0151 21573386
Bitte richten Sie eine schriftliche Bewerbung mit Ihrem Anliegen an die:
Siedlungsgenossenschaft Augsburg-Firnhaberau eG Hubertusplatz 11 86169 Augsburg E-Mail: info(at)sgf-firnhaberau.de
Ein Großteil des Wohnungsbestandes der Siedlungsgenossenschaft Augsburg-Firnhaberau eG sind geförderte Wohnungen, das heißt diese wurden mit Hilfe staatlicher Förderprogramme errichtet.
Die Wohnungen gehören dem Ersten Förderweg Stufe 1 oder dem sogenannten bayerischen Modernisierungsprogramm an. Dabei handelt es sich um einkommensabhängige Zuschüsse zur Miete.
Für die Anmietung einer geförderten Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein, den Sie beim Wohnungs- und Stiftungsamt der Stadt Augsburg beantragen können.
Wichtig: Durch den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins kann keine Wohnung der Siedlungsgenossenschaft Firnhaberau garantiert werden. Es handelt sich hierbei um einen „Eignungsschein“, mit dem Sie auf dem Markt der geförderten Wohnungen eine geeignete Wohnung suchen können.
Eine Mitteilung über die Änderung der persönlichen Daten können Sie uns ganz einfach online in unserem Service-Portal hinterlassen.
Falls Sie Ihren Wohnungs- oder Briefkastenschlüssel verloren haben, wenden Sie sich bitte dringend telefonisch an uns (T: (08 21) 70 88 16).
Ist ihr Schlüssel defekt bzw. benötigen Sie einen zusätzlichen Schlüssel, verwenden Sie bitte das Antragsformular im Download Bereich. Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser von unseren Mitarbeitern bearbeitet. Sobald Sie eine Genehmigung erhalten können Sie damit beim zuständigen Schlüsseldienst (ist auf der Genehmigung vermerkt) einen Schlüssel nachmachen lassen.
Die Kosten eines zusätzlichen Schlüssels trägt der Mieter.
Sie können Sperrmüll selbst an den Wertstoffsammelstellen anliefern oder ihn abholen lassen.
Bitte beantragen Sie einen Abfuhrtermin für Sperrmüll online oder telefonisch im Kundencenter beim Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg.