Neue gesetzliche Bestimmungen für die An- und Abmeldung bei Ihrem Stromanbieter

Hintergrundbild: Augsburg Firnhaberau, Gebäude mit Blauem Overlay

Neue gesetzliche Bestimmungen für die An- und Abmeldung bei Ihrem Stromanbieter

Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Bestimmungen für die An- und Abmeldung bei Ihrem Stromanbieter in Kraft. Der sogenannte Lieferantenwechsel in 24 Stunden ist in der EU-Richtlinie 2019/944 festgelegt. Ab dem 6. Juni 2025 können Sie somit Ihren Stromvertrag nur noch in die Zukunft an- und abmelden. Wollen Sie umziehen oder Ihren Anbieter wechseln, müssen Sie dies künftig rechtzeitig Ihrem Energieversorger mitteilen – mindestens 14 Tage im Voraus. Rückwirkende Ummeldungen und Kündigungen sind dann auch in Ausnahmefällen nicht mehr zulässig.

24H LIEFERANTENWECHSEL

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Nahaufnahme eines Stromzählers
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