Mitgliederversammlungen

Hintergrundbild: Augsburg Firnhaberau, Gebäude mit Blauem Overlay

Mitgliederversammlungen

Liebe Mitglieder(innen),

hiermit laden wir Sie freundlich zur 100. und 101. ordentlichen Mitgliederversammlung der Siedlungsgenossenschaft Augsburg-Firnhaberau ein.

Da die Jahreshauptversammlung im letzten Jahr pandemiebedingt ausfallen musste werden in diesem Jahr sowohl die diesjährige als auch die Mitgliederversammlung für letztes Jahr in einer Veranstaltung abgehalten.

Wann: 
Montag, den 26. Juli 2021 
19:00 Uhr und 21:00 Uhr

Wo:
Gaststätte „Hubertushof“
Hubertusplatz 2, 86169 Augsburg

Die Tagesordnung lautet wie folgt:

 

für die 100. Mitgliederversammlung mit Beginn um 19:00 Uhr

1. Vorlage des Prüfungsberichtes für das Geschäftsjahr 2018

2. Bericht des Vorstandes für 2019

  • Jahresabschluss 2019
  • Verwendung des Bilanzgewinns 2019

3. Bericht des Aufsichtsrates 2019

4. Aussprache über

  • Prüfungsbericht 2018
  • Bericht des Aufsichtsrates 2019

5. Aussprache und Beschlussfassung über

  • Verwendung des Bilanzgewinns 2019

6. Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat

7. Anträge

Pause

für die 101. Mitgliederversammlung mit Beginn um 21:00 Uhr

1. Vorlage des Prüfungsberichtes für das Geschäftsjahr 2019

2. Bericht des Vorstandes für 2020

  • Jahresabschluss 2020
  • Verwendung des Bilanzgewinns 2020

3. Bericht des Aufsichtsrates 2020

4. Aussprache über

  • Prüfungsbericht 2019
  • Bericht des Aufsichtsrates 2020

5. Aussprache und Beschlussfassung über

  • Verwendung des Bilanzgewinns 2020

6. Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat

7. Wahlen zum Aufsichtsrat

8. Anträge

9. Sonstiges

Die Prüfungsberichte 2018 und 2019, Jahresabschlüsse 2019 und 2020 sowie Berichte des Aufsichtsrates liegen in der Geschäftsstelle der Genossenschaft zur Einsichtnahme aus.

Wahlvorschläge von Mitgliedern für den Aufsichtsrat sind der Genossenschaft mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung, unter Angabe von Namen, Beruf und Anschrift des vorgeschlagenen Mitgliedes schriftlich einzureichen (§46 GenG). Es können nur Einzelpersonen vorgeschlagen werden. Listenvorschläge sind nicht zulässig. Anträge zu den Punkten 7. bzw. 8. müssen gem. §46 GenG mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung bekannt gegeben werden.

Die Mitglieder werden gebeten sich durch ein amtliches Ausweispapier zu legitimieren. Auf-grund der derzeitigen Beschränkungen durch die Covid-19-Pandemie bitten wir Sie die notwendigen Hygieneregeln zu beachten. Halten Sie Abstand und tragen Sie eine FFP-2 Schutzmaske. Es dürfen nur Mitglieder an der Versammlung teilnehmen. Begleitpersonen erhalten keinen Zugang (Ausnahme bei Hilfsbedürftigkeit). Wir danken für Ihr Verständnis.

Ihre Siedlungsgenossenschaft Augsburg-Firnhaberau

Zurück
SGF Baumaßnahme 1: Gebäude Hubertusplatz von Außenansicht
In unserem Service-Portal finden Sie Notrufnummern, Formulare, Links und Kontaktmöglichkeiten.